Rechtsprechung
BSG, 03.06.2009 - B 13 R 133/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 3 R 28/08
- BSG, 03.06.2009 - B 13 R 133/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95
Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto
Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 13 R 133/09 B
Ihre Behauptung, das LSG urteile "nach Maßstäben, wie sie vor der Ghetto-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 18.6.1997 Az. 5 RJ 68/95 und 5 RJ 66/95 galten", erfüllt die Erfordernisse an die Darlegung (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) tragender abstrakter Rechtssätze, die voneinander abweichen, in keiner Weise. - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 13 R 133/09 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65). - BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 68/95
Anspruch auf Altersruhegeld unter Berücksichtigung von im Ghetto Lodz …
Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 13 R 133/09 B
Ihre Behauptung, das LSG urteile "nach Maßstäben, wie sie vor der Ghetto-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 18.6.1997 Az. 5 RJ 68/95 und 5 RJ 66/95 galten", erfüllt die Erfordernisse an die Darlegung (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) tragender abstrakter Rechtssätze, die voneinander abweichen, in keiner Weise.
- BSG, 13.01.2009 - B 13 R 513/08 B
Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 13 R 133/09 B
Damit aber wird deutlich, dass die Klägerin letztlich eine - vermeintlich - fehlerhafte Beweiswürdigung rügen will; eine solche aber kann - auch wenn sie in zahlreichen Rechtsstreiten praktiziert würde - nach der ausdrücklichen Regelung in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG, wonach ein Verfahrensfehler nicht auf eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG gestützt werden kann, nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl Beschlüsse des Senats vom 23.12.2008 - B 13 R 501/08 B -, vom 13.1.2009 - B 13 R 513/08 B - und vom 30.4.2009 - B 13 R 99/09 B). - BSG, 30.04.2009 - B 13 R 99/09 B
Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 13 R 133/09 B
Damit aber wird deutlich, dass die Klägerin letztlich eine - vermeintlich - fehlerhafte Beweiswürdigung rügen will; eine solche aber kann - auch wenn sie in zahlreichen Rechtsstreiten praktiziert würde - nach der ausdrücklichen Regelung in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG, wonach ein Verfahrensfehler nicht auf eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG gestützt werden kann, nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl Beschlüsse des Senats vom 23.12.2008 - B 13 R 501/08 B -, vom 13.1.2009 - B 13 R 513/08 B - und vom 30.4.2009 - B 13 R 99/09 B). - BSG, 23.12.2008 - B 13 R 501/08 B
Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 13 R 133/09 B
Damit aber wird deutlich, dass die Klägerin letztlich eine - vermeintlich - fehlerhafte Beweiswürdigung rügen will; eine solche aber kann - auch wenn sie in zahlreichen Rechtsstreiten praktiziert würde - nach der ausdrücklichen Regelung in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG, wonach ein Verfahrensfehler nicht auf eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG gestützt werden kann, nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl Beschlüsse des Senats vom 23.12.2008 - B 13 R 501/08 B -, vom 13.1.2009 - B 13 R 513/08 B - und vom 30.4.2009 - B 13 R 99/09 B).